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§1 Gegenstand des Lizenzvertrages
(1) Die Bestimmungen dieses Softwarelizenzvertrages gelten räumlich und zeitlich uneingeschränkt für alle von ShopShare hergestellten und vertriebenen Softwareprodukte (nachfolgend: Software). Von ShopShare hergestellte Software ist als solche sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet.
§ 2 Zustandekommen des Lizenzvertrages
(1) Der Erwerber (als natürliche oder juristische Person) erklärt sich durch das Installieren der Software, das Aktivieren und/oder den Gebrauch der Software mit den Bedingungen dieses Softwarelizenzvertrages einverstanden und erkennt diese ohne räumliche oder zeitliche Einschränkung verbindlich an.
§ 3 Urheberrecht
(1) Die Software einschließlich aller ihrer Bestandteile (z. B. Produkthandbücher, technische Unterlagen, Beschreibungen, Designs, Bilder und Texte, welche durch den Softwarecode fest vorgegeben sind) ist Eigentum von ShopShare. Von Eigentum des Anbieters nicht erfasst sind alle via Adminoberfläche ladbaren und bearbeitbaren Inhalte wie z.B. Bilder, Texte, Systemgrafiken und Systemhintergründe. (2) Die Software ist wie jedes urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Insbesondere Source- und Quellcodes, Dokumentationen und Designs dürfen weder für eigene Zwecke, noch zur sonstigen Weitergabe kopiert oder anderweitig vervielfältigt werden. Zudem ist es dem Erwerber untersagt, Merkmale, die der Hervorhebung der Urheberschaft des Anbieters oder der Verhinderung der Herstellung von unberechtigten Kopien dienen, zu entfernen.
§ 4 Gewährung der Lizenz / Lizenzbeschränkungen
(1) ShopShare gewährt dem Erwerber ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Installation der Software auf einem Server von ShopShare. Ist der Erwerber eine Personalgesellschaft oder sonstige juristische Person, müssen alle Nutzer dieser Gesellschaft oder juristischen Person angehören. Es ist ausdrücklich untersagt, eine darüber hinausgehende Nutzung zuzulassen.
(2) Die Erstellung einer Kopie – mit Ausnahme einer Sicherungskopie – sowie das Aufspielen der Software auf einen weiteren Speicherplatz sowie die Nutzung der Software durch einen Benutzer außerhalb des unter § 4 Abs. 1 genannten Personenkreises erfordert jeweils eine Erweiterung der Lizenz. Die Software darf nicht mehrmals im Einsatz sein oder mehrmals auf einem Server installiert sein, dies erfordert ebenfalls den Erwerb einer Erweiterung der Lizenz.
(3) Dem Erwerber ist es verboten, Kopien der Software oder Teile hiervon herzustellen, an Dritte zu vermieten, zu verkaufen, zu verleasen oder einer sonstigen entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung zuzuführen. Im Einvernehmen mit dem Anbieter ist der Erwerber berechtigt, seine Lizenz an Dritte abzugeben. Der Erwerber hat in einem solchen Fall unverzüglich den Kontakt zwischen dem Anbieter und dem Dritten herzustellen. Dem Dritten wird die Lizenz durch den Anbieter zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen gewährt. Der Erwerber verpflichtet sich, weder das Original der Software, noch eine Kopie derselben, noch Teile davon zurückzubehalten.
§ 5 Überwachung der Lizenzbedingungen / Schadensersatz
(1) ShopShare ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Sollte festgestellt werden, dass die Software widerrechtlich kopiert und/oder benutzt wird, wird die genutzte Software zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
(2) ShopShare behält sich vor, die unberechtigte Nutzung der Software strafrechtlich verfolgen zu lassen. Zudem ist ShopShare berechtigt, von dem Erwerber Schadensersatz in einer Höhe von 500,00 EUR zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt ShopShare vorbehalten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis freigestellt, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Haftung des Anbieters
(1) ShopShare haftet unbeschränkt für Rechtsmängel der zur Verfügung gestellten Softwarelizenz. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt oder eine schriftlich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Rechte des Erwerbers aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre, höchstens jedoch 2.000,00 EUR.
(2) Leistet ShopShare aufgrund einer Störungsanzeige des Erwerbers einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Erwerbers hatte (z.B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Erwerber eingesetzten Hardware oder Leitungsverbindungen), ist ShopShare berechtigt, dem Erwerber seinen Zeitaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.
(3) ShopShare ist nicht für die durch den Erwerber in das Shopsystem eingestellten Inhalte verantwortlich.
§ 7 Gewährleistung
(1) ShopShare weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere mit verschiedenen Hardwarekomponenten jederzeit fehlerfrei arbeitet. Für Mängel der Software haftet ShopShare nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Zudem gelten bezüglich der Gewährleistung und Haftung die § 4, 5 und 8 der unter I. aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 8 Zahlungsbedingungen / Übergabe
(1) Nach vollständiger Zahlung der zuvor durch ShopShare gestellten Rechnung werden dem Erwerber die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte der Software, für den auf der Rechnung erwähnten Zeitraum übergeben.
§ 9 Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis zum Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstsdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Der Käufer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Wir versichern, Ihre Daten nur für die Abwicklung der Geschäftsbeziehung zu verwenden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere als mit der Geschäftsabwicklung betraute Parteien erfolgt nicht.
§ 10 Facebook
Der Erwerber gewährleistet, dass er zu jeder Zeit zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ShopShare, die Allgemeine Geschäftsbedingungen von Facebook unter http://www.facebook.com/terms.php beachtet und einhält. Werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook durch den Erwerber nicht eingehalten, übernimmt ShopShare keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Konsequenzen die eine Nichteinhaltung zur Folge hat.
§ 11 Testversion von ShopShare
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die eingeschränkte 30-tägige Testversion von ShopShare. Die Testversion ist auf 30 Tage ab Installation beschränkt und es kann ein maximaler Umsatz von 1.000,00 EUR mit maximal 10 Produkten erwirtschaftet werden. Nach Ablauf der 30 Tage wird der Shop gesperrt und kann nur durch ein Upgrade auf das ShopShare Basis-Modul wieder genutzt werden. Die Einstellungen und Daten des Testshops werden anschliessend für 7 Tage auf den ShopShare-Servern gesichert und dann gelöscht.